Gesellschaftsrecht · Steuerrecht · Abwicklung aus einer Hand
Ihre GmbH geordnet
zu Ende führen.
Persönliche anwaltliche Begleitung von der ersten Prüfung bis zur Löschung im Handelsregister – klar strukturiert und mit Blick auf Recht, Steuern und Bilanzen.
Bilanzen, Steuererklärungen und rechtliche Abwicklung aus einer Hand.
Mehr als 25 JahrePraxiserfahrung
Mehr als 50Liquidationen begleitet
Recht, Steuern & Bilanzenkoordiniert aus einer Hand
Münchenpersönliche Beratung
Entscheidung
Wann die Liquidation der richtige Weg ist
Eine Liquidation ist nicht automatisch die beste Lösung. Entscheidend sind Gesellschaftszweck, Vermögen, Verbindlichkeiten und die Ziele der Gesellschafter.
Geschäftsbetrieb eingestellt
Die Gesellschaft wird nicht mehr benötigt und soll rechtssicher beendet werden.
Gesellschafterkonflikt
Eine Fortführung ist wirtschaftlich oder persönlich nicht mehr tragfähig.
Tod oder Ausscheiden
Die Gesellschaft soll nach einer personellen Zäsur geordnet abgewickelt werden.
Holding bereinigen
Nicht mehr benötigte Gesellschaften sollen aus der Struktur entfernt werden.
Vermögenslose GmbH
Zu prüfen ist, ob eine Löschung ohne reguläres Sperrjahr in Betracht kommt.
Ablauf
Acht Stationen. Ein klarer Pfad.
Die konkrete Reihenfolge richtet sich nach der Ausgangslage. Rechtliche Schritte, Registerverfahren, Bilanzen und Steuererklärungen werden dabei aufeinander abgestimmt.
- 01
Auflösungsbeschluss
Beschlussinhalt, Mehrheit, Stichtag und Liquidatoren festlegen.
- 02
Handelsregister
Auflösung und Vertretungsregelung notariell anmelden.
- 03
Gläubigeraufruf
Bekanntmachung veranlassen; das Sperrjahr beginnt.
- 04
Eröffnungsbilanz
Vermögens- und Schuldensituation zum Liquidationsbeginn abbilden.
- 05
Laufende Abwicklung
Verträge beenden, Forderungen einziehen und Verbindlichkeiten erfüllen.
- 06
Schlussbilanz & Steuern
Abschlussrechnungen und ausstehende Steuererklärungen erstellen.
- 07
Schlussauskehrung
Verbleibendes Vermögen nach Ablauf des Sperrjahrs verteilen.
- 08
Löschung
Beendigung anmelden und Bücher sowie Unterlagen verwahren.
Das Sperrjahr ist Wartezeit, aber kein Leerlauf. In dieser Zeit wird die Gesellschaft abgewickelt und steuerlich abgeschlossen.
Haftung vermeiden
Fehler zeigen sich oft erst, wenn sie teuer werden.
Liquidatoren tragen eigene Verantwortung. Eine frühzeitige Prüfung reduziert das Risiko persönlicher Haftung und späterer Nacharbeiten.
Vorzeitige Vermögensverteilung
Verstöße gegen das Sperrjahr können Rückzahlungsansprüche und persönliche Haftung auslösen.
Übersehene Gläubiger
Offene Ansprüche können die Löschung verzögern oder eine Nachtragsliquidation erforderlich machen.
Steuerliche Lücken
Fehlende Bilanzen oder Erklärungen führen zu Rückfragen, Schätzungen und Verzögerungen.
Zu frühe Löschungsanmeldung
Ungeklärtes Vermögen oder laufende Verfahren verhindern den wirksamen Abschluss.
Persönliche Begleitung
Kein anonymes Abwicklungsportal.
Ich begleite Ihre GmbH persönlich durch die Liquidation – von der rechtlichen Prüfung über Bilanzen und Steuererklärungen bis zur Löschung im Handelsregister.
Rechtsanwalt Udo Schwerd
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht · München
- Ein persönlicher Ansprechpartner
- Klare Zuständigkeit für Recht, Steuern und Bilanzen
- Abstimmung mit Notar, Registergericht und Finanzamt
- Transparenter Leistungsumfang vor Mandatsbeginn
Erster Schritt
Ihre Ausgangslage kurz schildern.
Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung zum sinnvollen weiteren Vorgehen. Bei klar abgrenzbarem Leistungsumfang erhalten Sie ein Festpreisangebot mit eindeutig bezeichneten Leistungen.